Schritte im Verkaufsprozess

Die Verträge bei einem Unternehmensverkauf

Jede Unternehmenstransaktion läuft ein wenig anders, in jeder Firma gibt es Besonderheiten, die auch vertraglich berücksichtigt werden. Doch die grundsätzliche Struktur ist häufig ähnlich, diese stellen wir im Folgenden zusammenfassend dar.

Die Verträge 


Sobald Sie sich mit einem Kaufinteressenten über den Kaufpreis und die grundsätzlichen Modalitäten geeinigt haben, müssen diese vertraglich fixiert werden. Dafür empfehlen wir Ihnen unbedingt einen eigenen Anwalt mit Expertise in den Bereichen Transaktionsrecht und ggf. Gesellschafsrecht zu beauftragen. Wenn Sie sich ohne anwaltliche Beratung auf alle Vorschläge der Anwälte der Käufer einlassen, stellen Sie sich möglicherweise schlechter. Besonderes Augenmerk ist bei einem Unternehmensverkauf auf die Einhaltung der Reihenfolge zu legen, diese unterscheidet sich je nach Rechtsform noch einmal und kann hier nicht dargestellt werden.

Im Folgenden werden wir die Verträge vorstellen, die üblicherweise in einem Transaktionsprozess neu gefasst werden. Je nach Größe des Unternehmens und Verknüpfung der aktuellen Besitzer mit dem Unternehmen kommen weitere hinzu.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Neben dem Kaufvertrag sind in fast allen Transaktionen weitere Verträge zu verhandeln, aufzusetzen und zu unterzeichnen.
  • Als Unternehmer benötigen Sie einen spezialisierten Anwalt, um sich nicht schlechter zu stellen.
  • Die häufigsten Verträge sind: Geschäftsführerverträge, Beraterverträge, Mietverträge, Earn-Out Klauseln und Gesellschafterbeschlüsse.

Kaufvertrag, Signing und Closing


Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument der Transaktion. In ihm werden der Kaufpreis, die Änderungen an den Besitzverhältnissen, aufschiebende Bedingungen und alle grundlegenden Bedingungen des Verkaufs geregelt. Ein Kaufvertrag ist typischerweise 20-70 Seiten lang und wird in mehreren Schritten von den Anwälten beider Seiten abgestimmt.

Die Unterzeichnung des Kaufvertrages wird bei den meisten Gesellschaftsformen notariell beurkundet. Den Termin der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar nennt man „Signingtermin“. Die Beurkundungskosten beim Notar trägt in der Regel der Käufer.

Als „Closing“ bezeichnet man Zahlung und Übertragung der Anteile. Das Closing erfolgt Zug-um-Zug: Der Notar wird beauftragt, die neue Gesellschafterliste an das Handelsregister zu melden, sobald der Verkäufer schriftlich den Eingang des Kaufpreises bestätigt hat. Meistens finden Signing und Closing nicht am selben Tag statt. Bei größeren Transaktionen muss zunächst die Freigabe durch das Kartellamt abgewartet werden, bei kleineren Verkäufen benötigt zeitweilig die Bank des Käufers den unterzeichneten Kaufvertrag, bevor das Kapital zur Verfügung gestellt wird.

Garantiekatalog

Es ist üblich, dass der Käufer Garantien vom Verkäufer verlangt. Diese werden in einem separaten Garantiekatalog gefasst. Beispiele für solche Garantien sind Aussagen zu den Eigentumsverhältnissen von Marken und Internetseiten, oder, dass Jahresabschlüsse richtig aufgestellt wurden oder, dass es keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten gibt. Da der Käufer eines Unternehmens bei einem Share Deal auch die Risiken kauft, versucht er mit Hilfe der Garantien bestimmte Risiken auszuschließen. Dies kann auch die Funde aus der Due Diligence (Unternehmensprüfung) beinhalten.

Geschäftsführerverträge

Bei vielen Transaktionen kommt es zu einem Wechsel der Geschäftsführung oder zur ergänzenden Berufung weiterer Geschäftsführer. Selbst wenn der bisherige Geschäftsführer vorerst oder auch langfristig der Gesellschaft erhalten bleibt, verlangt der Käufer häufig einen neuen Geschäftsführervertrag. In der Regel einigt man sich vor dem Signing des Kaufvertrages auf die neuen Geschäftsführerverträge.

Beraterverträge


Ein weiteres häufiges Modell ist der Beratervertrag. Hier werden die bisherigen Besitzer oder Geschäftsführer vertraglich als Berater für eine Übergangsphase dem Unternehmen verpflichtet. Der Umfang und die Entlohnung für die Beratung variieren dabei stark. Manchmal wird ein Beratervertrag auch dazu genutzt, um einen Teil der Zahlungen an den Verkäufer auf mehrere Jahre zu verteilen und so das Risiko zu verändern. Denn wenn das Unternehmen während der Laufzeit des Beratervertrages insolvent geht, muss der Käufer diesen nicht bezahlen. Es ist also möglich, mit Hilfe von Beraterverträgen sogenannte „Earn out“ Modelle in einen Deal zu integrieren. Die Höhe der Gratifikationen kann dabei auch an die Erreichung bestimmter Ziele des Unternehmens gekoppelt werden.

Mietverträge


Wenn das Unternehmen Immobilien besitzt, muss vor der Transaktion entschieden werden, ob diese mitverkauft oder vorab aus dem Unternehmen entfernt werden. Es sind verschiedene Szenarien denkbar: der Verkäufer behält die Immobilie oder gründet eine neue Gesellschaft, die die Immobilie übernimmt. Die Immobilie wird an einen neutralen Dritten verkauft oder der Käufer kauft sie ebenfalls – aber mit einer anderen Unternehmung. In allen Fällen muss vorab geklärt werden, ob neue Mietverträge notwendig sind und unter welchen Bedingungen hinsichtlich Mietzins, Laufzeit, Kündigungsfrist etc. diese gefasst werden.

Earn Out Verträge


Werden Teile der Kaufpreiszahlungen an Bedingungen in der Zukunft geknüpft, bezeichnet man dies als „Earn-Out“ Modell. Beispiele für solche Modelle sind die Kopplung einer Kaufpreiszahlung an die Erreichung von Umsatz- oder Ertragsziele. Ziel solcher Vereinbarung ist die Motivierung des Verkäufers, auch in der Übergangsphase nach dem Verkauf das Beste für das Unternehmen zu leisten und eine Risikoverlagerung zu akzeptieren. Wenn beispielsweise die Ertragslage sich im Nachhinein doch nicht als so stabil darstellt. Oftmals werden „Earn-Out“ Klauseln an den vorhandenen Businessplan geknüpft.

Gesellschafterbeschlüsse

Bevor sich die Situation in den Besitzverhältnissen nach dem Closing ändert, sind häufig noch Gesellschafterbeschlüsse notwendig. Dies können beispielsweise Ausschüttungen oder Entlastungen der Geschäftsführer sein. Diese Beschlüsse sind mit dem Käufer abzustimmen und vor der Änderung der Besitzverhältnisse durch die Anwälte zu fassen.

UNSER TIPP

  • Suchen Sie sich einen Experten. Sie benötigen einen Anwalt, der auf Transaktions- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist. Ihren Hausanwalt können sie trotzdem zu Rate ziehen, um noch eine vertraute Meinung im Hintergrund zu haben.
  • Lassen Sie die Vertragsdokumente rechtzeitig in der Transaktion vorbereiten, damit Sie alles in Ruhe lesen und verstehen können.

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