Schritte im Verkaufsprozess

Due Diligence – die Unternehmensprüfung bei einem Verkauf

In der Due Diligence Prüfung wird Ihr Unternehmen genau unter die Lupe genommen. Mit guter Vorbereitung und Beratung können Sie dem gelassen entgegensehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine solche Unternehmensprüfung in der Praxis abläuft.

Die Prüfung Ihres Unternehmens durch den Kaufinteressenten


In der Due Diligence (Abkürzung DD) wird das Unternehmen vor dem Kauf sorgfältig geprüft. Dafür verwenden der oder die Prüfer die Unterlagen im Datenraum. Das Ziel der Prüfung ist es, alle Risiken zu erkennen, um einen möglichst perfekten Überblick über das Unternehmen zu haben. Due-Diligence-Prüfungen  analysieren Stärken und Schwächen der Firma und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung. Mit dem Kauf übernimmt der Käufer in der Regel auch die Forderungen, Rechtsstreitigkeiten, Verbindlichkeiten, Steuerschulden oder Ausfallrisiken eines Unternehmens. Dabei geht es nicht nur um Transparenz des Verkäufers, denn möglicherweise kennt er die Risiken gar nicht alle.

Um alle Themen prüfen zu können, benötigt man entweder einen Experten mit sehr viel Fachwissen in mehreren Bereichen oder ein Team aus Experten. Beim Verkauf von großen Unternehmen wird dafür häufig ein externes Unternehmen (Unternehmensberater, Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer) engagiert. Dieses garantiert dann wiederum, dass bestimmte Themen geprüft sind und haftet für die Prüfung.

In der Praxis ergibt sich folgendes Problem: schon ein kleines Unternehmen hat theoretisch all diese Themen. Wurde die Mehrwertsteuer richtig abgeführt? Wurden alle Arbeitnehmer richtig angemeldet? Gibt es das Risiko eines Rechtsstreits mit einem Kunden? Der Aufwand, alle Themen rechtssicher auszuschließen steht dabei nicht in einem sinnvollen Verhältnis zum Verkaufspreis. Daher erfolgt hier meist eine Abwägung von Risiko und Kosten. Eine professionelle Due Diligence durch ein Team von Unternehmensberatern ist bei kleinen Unternehmen für beide Seiten ausgeschlossen: der Käufer ist nicht bereit so hohe Kosten zusätzlich zum Kaufpreis für die Prüfung auszugeben, und die Unternehmensberatung kann nicht für die Risiken haften, wenn sie nicht tatsächlich umfangreich prüfen kann. Der Käufer muss also darauf vertrauen, dass der Verkäufer ihm erstens alle ihm bekannten Risiken transparent gemacht hat und zweitens keine unbekannten Risiken im Unternehmen schlummern. Je nach Geschäftsmodell und Unternehmensgröße sind diese Risiken sehr unterschiedlich gelagert.

Die Darstellung einer exemplarischen Due Diligence kann nie vollständig sein. Da jedes Unternehmen und jede Branche unterschiedlich ist, sind auch die Anforderungen in der Unternehmensprüfung in jedem Einzelfall unterschiedlich.

Wann wird geprüft?


Die Prüfung erfolgt im Verkaufsprozess erst in fortgeschrittenem Stadium. Für die Due Diligence wird der Datenraum benötigt. Eine Prüfung erfolgt erst, nachdem sich Käufer und Verkäufer kennengelernt haben, sich über den Rahmen des Kaufpreises geeinigt haben und in den meisten Fällen die Rahmenbedingungen bereits schriftlich fixiert haben. Dies erfolgt mit Hilfe eines Letter of Intent. Bevor die Kaufinteressenten umfangreich in die Prüfung einsteigen, wird meist als erstes eine sogenannte „Red Flag“ Prüfung gemacht. Dabei prüft der Kaufinteressent oder seine Berater einmal die groben Unterlagen und untersucht ausschließlich, ob dabei bereits gravierende Risiken oder „Dealbreaker“ vorhanden sind. Als „Dealbreaker“ bezeichnet man Tatsachen, die einen Kauf ausschließen. Mit der Vorabprüfung der Red Flags versucht der Kaufinteressent unnötige Kosten der Prüfung zu vermeiden. Führt die Vorabprüfung zu keinen nennenswerten Einschränkungen, beginnt die eigentliche DD.

Warum ist es üblich, dass der Käufer vor der Prüfung eine Exklusivität fordert? Weil eine Unternehmensprüfung sehr aufwändig und teuer ist. Diesen Aufwand nimmt man erst nach der Abklärung aller anderen Themen auf sich. Insbesondere der Kaufpreis muss vorher bereits verhandelt sein. Außerdem möchte der Verkäufer seine Unterlagen auch nur dann der Gegenseite anvertrauen, wenn diese tatsächlich das Unternehmen kaufen möchte. Denn die Informationen im Datenraum können auch für einen Konkurrenten wertvolles Wissen enthalten.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Die Due Diligence (Abkürzung DD) soll Risiken und Chancen aufdecken
  • Der Umfang der Prüfungen ist sehr unterschiedlich
  • Die gefundenen Probleme nennt man Findings
  • Zur Abklärung der Findings wird der Käufer weitere Details oder Unterlagen anfordern
  • Die geprüften Unterlagen werden im Datenraum archiviert
  • Findings führen zu Forderungen nach Kaufpreisnachlass oder Gewährleistungen im Kaufvertrag (sogenannte Freistellungsklauseln)

Wer bezahlt die Due Diligence?


Die Prüfung wird vom Käufer bezahlt. Er entscheidet, welche Fachleute prüfen, wie intensiv geprüft wird und welche Risiken er ohne Prüfung eingeht, bzw. welche Gewährleistungen er vom Verkäufer fordert. Finanzinvestoren bestehen meist auf einer sehr genauen Prüfung, während Strategen, MBO- und MBI-Kandidaten häufig größere Risiken eingehen. Die Kosten einer umfangreichen externen Prüfung können schnell 100.000 € übersteigen.

Je größer der fremdfinanzierte Anteil am Kaufpreis ist, desto wahrscheinlicher wird auch auf einer genauen DD bestanden. Die Risiken, dass in der DD größere unbekannte Risiken auftauchen, kann der Verkäufer auch durch eine Vendors Due Diligence (Abkürzung VDD) verringern. Dabei beauftragt und bezahlt er selbst Fachleute mit der Prüfung und kann Schwachstellen vor dem Verkauf schon beheben. Wenn mit vielen Kaufinteressenten parallel verhandelt werden soll, kann eine VDD den Aufwand für die Kaufinteressenten reduzieren. Die Ergebnisse der VDD werden dabei den Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt.

Wie funktioniert die Due Diligence in der Praxis?


Der Kaufinteressent oder die von ihm beauftragten Personen erhalten Zugriff auf den meist digitalen Datenraum. Ab diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer die Daten nicht mehr ohne Zustimmung des Käufers ändern. Je nach Unternehmen und Geschäftsmodell werden die Themen Schritt für Schritt abgeklopft. Beispielhaft sei hier die Prüfung der Jahresabschlüsse genannt. Da das Unternehmen und damit stellvertretend die Verkäufer für die Richtigkeit dieser auch nach dem Verkauf haftet, muss der Käufer herausfinden ob richtig bilanziert wurde und die wirtschaftlichen Daten korrekt dargestellt sind. Die Einschätzung von potenziellen Steuernachzahlungen spielen immer eine große Rolle.

Wenn Risiken gefunden werden (sogenannte Findings), bedeutet das auch nicht automatisch das Ende der Transaktion. Aber möglicherweise möchte der Käufer diese Risiken im Kaufpreis berücksichtigen oder sie vertraglich auf den Verkäufer abwälzen. Lässt sich das Risiko eines Findings mit einem Betrag quantifizieren, wird dieser Betrag von der Unternehmensbewertung abgezogen. Nicht quantifizierbare Findings führen hingegen zur Forderung nach Freistellungserklärungen und Gewährleistungen im Kaufvertrag.

Insbesondere alle Verträge zum Thema Finanzierung werden bei einer Due Diligence genau geprüft. In den Verträgen über Kredite und Darlehen können Klauseln zu Sonderkündigungsrechten bei Eigentümerwechsel stehen (Change of Control Klauseln). In solchen Fällen würde der Käufer eventuell darauf drängen, vorab mit der Bank ins Gespräch zu kommen und das Risiko abzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Prüfung sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten. Ganz egal ob mit Konkurrenten, ehemaligen Mitarbeitern oder Kunden. Das Risiko durch solche Streitigkeiten entweder hohe Kosten in der Zukunft zu erzeugen oder Umsatz zu verlieren, versucht die Prüfung abzuschätzen.

Häufig werden zur Durchführung der DD sogenannte Due-Diligence-Checklisten erstellt. Auf diesen werden die zu prüfenden Themen und Sachgebiete definiert und dann von den beauftragten Fachleuten abgearbeitet.

Wie lange dauert eine DD?


In Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Beteiligungsstruktur, Zeitdruck, Qualität der Vorbereitung und Expertise der Prüfer dauert eine Due Diligence Prüfung unterschiedlich lange. In der Praxis dauert sie beim Verkauf von kleinen und mittleren Unternehmen in der Regel vier bis acht Wochen

Was passiert nach der Prüfung?


Wenn eine Unternehmensprüfung keine Findings ergeben hat oder wenn alle Findings gemeinsam mit dem Berater geheilt wurden, geht es im nächsten Schritt um die Gestaltung der Verträge. Sobald alle notwendigen Verträge abgestimmt sind, kann der Notartermin vereinbart werden.

UNSER TIPP

  • Gehen Sie nur mit Kaufinteressenten in den Datenraum, die vorher vernünftig geprüft sind.
  • Verlangen Sie vor dem Start der DD einen aussagekräftigen LOI (Absichtserklärung) mit allen wichtigen Bestandteilen.
  • Bereiten Sie den Datenraum professionell vor, so dass alle Unterlagen vorhanden sind.
  • Digitalisieren Sie den Datenraum.
  • In den meisten Fällen empfiehlt es sich, die eigenen Mitarbeiter noch nicht in die DD einzubeziehen, da sonst zu viel Unruhe im Unternehmen entsteht.

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