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Zwangsversteigerung: Infos für Unternehmer und Interessenten

Kommt ein Schuldner gegenüber Gläubigern seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird in letzter Instanz eine Zwangsversteigerung eingeleitet.

Im folgenden Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und Fakten zum Thema Zwangsversteigerungen. Dabei gehen wir unter anderem auf die Phasen und den Ablauf, aber auch auf die Vorteile ein.

Zwangsversteigerung – was ist das?

Bei der Zwangsversteigerung handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren. Es ist fest im Gesetz der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung geregelt und findet häufig dann Verwendung, wenn Schuldner gegenüber Gläubigern offene Forderungen haben. Denn dann versuchen Gläubiger ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Schuldnern durchzusetzen.

Mögliche Gründe für eine Zwangsversteigerung:

  • Offene Forderungen gegenüber Kunden
  • Offene Raten gegenüber Kreditinstituten (Banken)
  • Überschuldung
  • Mangelnde Liquidität
  • Eingeleitetes Insolvenzverfahren

Eine Zwangsversteigerung kann beispielsweise mit Immobilien angewendet und durchgeführt werden. Im Unternehmerbereich ist es aber auch möglich, bewegliche Sachwerte (Mobilien) zu versteigern. So beispielsweise im Zuge einer Insolvenz. Dabei werden unter anderem folgende Sachwerte versteigert:

  • Fahrzeuge (PKWs und LKWs)
  • Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Hubwagen
  • Drehmaschinen
  • Fräsmaschinen
  • Maschinen für die Metall- und Holzbearbeitung
  • Baumaschinen
  • Möbel
  • Restbestände an Hilfs-, Roh- und Betriebsstoffen

Vorteile im Überblick

So unangenehm eine Zwangsversteigerung doch ist, hat sie auch ihre Vorteile. Denn hiermit haben Unternehmen die Möglichkeit, verschiedene Unternehmenswerte zu Geld zu machen. Dazu gehören beispielsweise industrielle Maschinen für die Produktion, die aufgrund ihres Wertes besonders geeignet sind.

  • Im Zuge einer Zwangsversteigerung hat beispielsweise ein Insolvenzverwalter die Aufgabe, beliebige Unternehmenswerte so gewinnbringend wie nur möglich zu liquidieren. Dadurch hat der Unternehmer den Vorteil, offene Forderungen gegenüber Gläubigern so gut es geht zu bedienen. Dadurch wird die Schuldsumme schneller verringert.
  • Zudem sind Insolvenzverwalter darum bemüht, auch noch weitere Vermögenswerte eines Unternehmens zu liquidieren. Dazu gehören etwa eine Werkstatt- und Büroeinrichtung.
  • Doch auch für Interessenten kann eine Zwangsversteigerung vorteilhaft sein. So haben sie beispielsweise im Zuge einer Insolvenzversteigerung die Möglichkeit, funktionstüchtige gebrauchte Maschinen und Geräte günstig zu erwerben. Denn der dabei erzielte Kaufpreis liegt oftmals deutlich unter dem aktuellen oder neuen Wert.
  • Hat ein Käufer eine Maschine oder ein Gerät erfolgreich ersteigert, ist die erstandene Ware oftmals direkt transportfähig und fertig verpackt. Somit ist sie auch schnell einsatzbereit.

 

Vorbereitung und Phasen einer Zwangsversteigerung

Noch bevor es zu der eigentlichen Zwangsversteigerung kommt, sind einige Schritte bzw. Phasen erforderlich:

  • Los geht es damit, dass ein Gläubiger (z.B. eine Bank) eine Zwangsversteigerung beantragen muss. Sie wird nicht eigenständig in Bewegung gesetzt. Eine Zwangsversteigerung ist immer beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Hier ist gleichzeitig eine entsprechende Begründung erforderlich. So beispielsweise, weil offene Kreditraten vorliegen.
  • Eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung einer Zwangsversteigerung ist zudem, dass ein Gläubiger ein eingetragenes Recht besitzt. Im Falle der Bank kann das beispielsweise eine Grundschuld an einer Immobilie sein.
  • Auch die Erfüllung einiger rechtlicher Voraussetzungen ist von Bedeutung, bevor es zu einer Zwangsvollstreckung und damit verbundenen Zwangsversteigerung kommen kann. Dazu gehören ein Vollstreckungstitel und eine Vollstreckungsklausel.
  • In der nächsten Phase sind der Titel und der Anordnungsbeschluss dem Schuldner zuzustellen. Gleichzeitig können Gläubiger und Schuldner Stellung nehmen. So kann der Gläubiger beispielsweise Widerspruch gegen eine Zwangsvollstreckung einlegen.
  • Das letzte Wort hat dann das zuständige Amtsgericht. Hier wird entschieden, ob eine Zwangsvollstreckung rechtmäßig ist und angeordnet werden soll. Gleichzeitig ist das Amtsgericht damit beauftragt, einen aktuellen Verkehrswert der Sachwerte zu ermitteln und festzulegen. Bei einem Unternehmen können dabei Verkehrswerte von Mobilien und Immobilien festgelegt werden.

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Ablauf einer Zwangsversteigerung

Im Folgenden ist detailliert erklärt, wie eine Zwangsversteigerung in etwa abläuft:

  • Wie bereits erwähnt, muss ein zuständiges Gericht zunächst eine Zwangsvollstreckung und damit verbundene Zwangsversteigerung anordnen. Ist das der Fall, setzt der zuständige Richter gleichzeitig einen Termin für die Versteigerung an.
  • Jetzt ist bei sowohl Schuldner als auch Gläubiger ein wenig Geduld gefragt. Denn bis der eigentliche Termin für eine Zwangsversteigerung zustande kommt, können nach Anordnung gut und gerne zwischen acht und zwölf Monate vergehen.
  • Zusätzlich sind einige Formalien zu erfüllen. Dazu gehört auch, dass der festgesetzte Termin der Zwangsversteigerung öffentlich bekanntgegeben wird.
  • Am Tage der Zwangsversteigerung gibt es ebenfalls Regularien, die einzuhalten sind. So ist beispielsweise eine Mindestbietzeit zu beachten, die häufig 30 Minuten beträgt. Innerhalb dieses Zeitraumes haben Interessenten und potenzielle Bieter die Möglichkeit, sich über das angebotene Objekt genau zu informieren.
  • Neigt sich die Versteigerung eines Objektes dem Ende, erhält der Höchstbietende den Zuschlag und gewinnt die Auktion.

Ausnahmen: Keine oder unzureichende Gebote

  • Es kann bei einer Zwangsversteigerung durchaus dazu kommen, dass keine Gebote abgegeben werden. In diesem Falle wird das Verfahren zunächst eingestellt.
  • Ein weiterer Grund, dass ein Zwangsversteigerungsverfahren eingestellt wird, ist, dass die abgegebenen Gebote nicht die ausreichende Mindesthöhe haben. In diesem Falle wird in der Regel ein neuer Termin für eine Versteigerung angesetzt.

Ort und Ankündigungen zeitnaher & anstehender Zwangsversteigerungen

In der Regel findet eine Zwangsversteigerung beim örtlichen und zuständigen Amtsgericht statt. Bei größeren Objekten wie beispielsweise einem Unternehmen kann es auch der Fall sein, dass direkt in der Nähe des Objektes versteigert wird. In jedem Falle ist der Ort der Zwangsversteigerung in der Bekanntmachung ersichtlich.

Möchten sich Interessenten zudem über anstehende Zwangsversteigerungen erkundigen, gibt es hierfür verschiedene Möglichkeiten:

  • Aushänge im Amtsgericht
  • Bekanntmachungen in einer Tageszeitung
  • Aushänge in einem Kreditinstitut (Bank)
  • Versteigerungsportale im Internet

Des Weiteren bieten Versteigerungsportale im Internet die Möglichkeit, an Online Zwangsversteigerungen teilzunehmen. Hier sind eine Registrierung und damit verbundene Erstellung eines Bieter-Accounts erforderlich. Anschließend haben Interessenten die Möglichkeit, bei diversen kleineren Mobilien mitzubieten. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge, Elektrogeräte oder Büromöbel.

 

Was passiert, wenn ein Objekt ersteigert wurde?

Waren Sie erfolgreich und haben ein Objekt erfolgreich ersteigert? Herzlichen Glückwunsch! Kleinere Sachwerte können direkt bar bezahlt werden, nach Rechnungserhalt ist eine Überweisung sofort – oder wie angegeben – fällig.

Haben Sie hingegen eine Immobilie ersteigert, sieht die Vorgehensweise ein wenig anders aus:

  • Direkt nachdem Sie den Zuschlag erhalten haben, sind Sie dazu verpflichtet, alle erforderlichen Versicherungen abzuschließen.
  • Zudem können Sie über das Objekt noch nicht sofort verfügen. Je nach Verteilungsplan kann es jetzt noch 1-2 Monate lang dauern.
  • Über den Verteilungstermin werden Sie rechtzeitig informiert, zudem ist der Grundbucheintrag erforderlich. Aus diesem Grund ist dringend anzuraten, zeitnah die fällige Grunderwerbssteuer an das zuständige Finanzamt zu überweisen. So stellen Sie sicher, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt.
  • Des Weiteren wird seitens des Amtsgerichtes eine Zuschlagsgebühr erhoben. Sie ist ebenfalls an das Gericht zu zahlen. Ihr Vorteil: Die Zuschlagsgebühr fällt deutlich geringer und somit günstiger als bei einem Notar aus.

Alle Kosten der Zwangsversteigerung einer Immobilie im Überblick:

  • Grunderwerbssteuer
  • Zuschlagsgebühr an das Gericht
  • Eintragung ins Grundbuch

Welche Grundvoraussetzungen sind erforderlich, um an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen?

Im Folgenden sind alle zu erfüllenden Voraussetzungen aufgeführt:

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Können Interessenten nicht vor Ort mitbieten und werden vertreten, ist eine notariell beglaubigte Bietervollmacht erforderlich.
  • Zudem muss eine Sicherheitsgebühr mitgeführt werden. Sie beträgt 10 % des Verkehrswertes. Kann die Sicherheitsgebühr nicht erbracht werden, wird das Gebot als unwirksam betrachtet und entsprechend zurückgewiesen.

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