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EBITDA berechnen – Formeln, Beispiele & Infos

Um die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens zu ermitteln, werden verschiedene Berechnungsformeln und Kennzahlen verwendet. Auch das EBITDA gehört dazu, was häufig für den nationalen und internationalen Firmenvergleich eingesetzt findet.

Der folgende Ratgeber stellt wichtige Formeln zum Berechnen des EBITDA und Beispiele vor. Außerdem erhalten Sie weitere wichtige Informationen wie Bedeutung, Vorteile, Kennzahlen und Unterschiede.

Was ist das EBITDA? – Abkürzung, Übersetzung & Definition

Beim EBITDA handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, mit der die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens zu erkennen ist.

Die Abkürzung ist ein englisches Akronym und heißt ausgeschrieben „Earnings before interest, tax, depreciation and amortization“. Schaut man auf die Übersetzung, handelt es sich also um das „Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf materielle (Sachanlagen) und immaterielle Vermögenswerte“.

Dadurch, dass Zinskosten und -erträge, Steuern und AbschreWann ist der EBITDA Wert bzw. die Marge gut und wann schlecht?ibungen „ausgeklammert“ sind, werden mit dem EBITDA auf diesem Wege nur die reinen operativen Firmenaktivitäten als Rohergebnis ermittelt. Somit eignet sich das EBITDA hervorragend, um ein Unternehmen mit anderen nationalen und internationalen Firmen zu vergleichen.

Wie wird das EBITDA berechnet? – Formeln & Rechenbeispiele

Um das EBITDA zu berechnen, stehen grundsätzlich drei Berechnungsmethoden zur Auswahl:

  1. EBITDA mit dem Gesamtkostenverfahren
  2. EBITDA mit dem Umsatzkostenverfahren
  3. Bereinigtes EBITDA

Im Folgenden wird detailliert auf die Berechnungsmethoden eingegangen. Gleichzeitig finden Sie passende Formeln und Rechenbeispiele, um das jeweilige EBITDA besser nachvollziehen zu können.

Doch zunächst schauen wir uns die einfache Berechnungsformel für das EBITDA an:

EBIT + Abschreibungen = EBITDA

EBITDA mit dem Gesamtkostenverfahren berechnen

Das Gesamtkostenverfahren ist im Handelsgesetzbuch (§ 275 Abs. 2 HGB) geregelt. Demnach sind folgende Positionen auszuweisen:

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand:
    • Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
    • Aufwendungen für bezogene Leistungen
  6. Personalaufwand:
    • Löhne und Gehälter
    • Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
  7. Abschreibungen:
    • Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
    • Auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
  11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
  14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  15. Ergebnis nach Steuern
  16. Sonstige Steuern
  17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag[1]

Im Folgenden eine Beispielberechnung für das EBITDA mit dem Gesamtkostenverfahren:

Umsatzerlöse 1.200.000 €
+/- Bestandsveränderungen an Erzeugnissen 80.000 €
+ andere aktivierte Eigenleistungen 15.000 €
+ sonstige betriebliche Erträge 5.000 €
= betriebliche Erträge 1.300.000 €
– Materialaufwand 275.000 €
– Personalaufwand 120.000 €
– Abschreibungen 35.000 €
– sonstige betriebliche Aufwendungen 12.000 €
= betriebliche Aufwendungen 287.000 €
= EBIT (Betriebsergebnis) 858.000 €
+ Abschreibungen 35.000 €
= EBITDA 893.000 €

In der Beispielrechnung werden zunächst die Summen der betrieblichen Erträge und Aufwendungen ermittelt. Folglich erhalten wir das EBIT. Anschließend rechnen wir die abgezogenen Abschreibungen wieder hinzu und erhalten somit das EBITDA.

EBITDA mit dem Umsatzkostenverfahren berechnen

Das Umsatzkostenverfahren ist im Handelsgesetzbuch (§ 275 Abs. 3 HGB) geregelt. Folglich sind folgende Positionen auszuweisen:

  1. Umsatzerlöse
  2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  3. Bruttoergebnis vom Umsatz
  4. Vertriebskosten
  5. Allgemeine Verwaltungskosten
  6. Sonstige betriebliche Erträge
  7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
  9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
  10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
  11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
  13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  14. Ergebnis nach Steuern
  15. Sonstige Steuern
  16. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag[2]

Im Folgenden eine Beispielrechnung für das EBITDA mit dem Umsatzkostenverfahren:

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 650.000 €
+ Steueraufwand + 55.000 €
– Steuererträge – 15.000 €
= EBT 690.000 €
+ Zinsaufwand und ähnliche Aufwendungen + 40.000 €
– Zinserträge und ähnliche Erträge – 7.000 €
= EBIT 723.000 €
+ Abschreibungen (Anlagevermögen) + 75.000 €
– Zuschreibungen (Anlagevermögen) – 20.000 €
= EBITDA 778.000 €

Um hier zum EBITDA zu gelangen, wurden in der Beispielrechnung weitere Zwischenschritte hinzugefügt. Zuerst EBT (Earnings Before Taxes), um das Betriebsergebnis vor Steuern zu ermitteln. Im nächsten Schritt EBIT, bei dem die Zinsen einbezogen werden. Im letzten Schritt wurde das Anlagevermögen berücksichtigt, um letztendlich das EBITDA zu ermitteln.

Bereinigtes EBITDA berechnen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein bereinigtes EBITDA zu berechnen. Hierbei werden außerordentliche Positionen mit einbezogen:

EBITDA 778.000 €
+ außerordentliche Aufwendungen + 15.000 €
– außerordentliche Erträge – 5.000 €
= bereinigtes EBITDA 788.000 €

 

Bedeutung des EBITDA als wichtige Kennzahl für Unternehmen & Erkenntnisse – was sagt sie aus?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim EBITDA um eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl. Hiermit sind Unternehmen und bewertende Personen dazu in der Lage, Vergleiche mit anderen Unternehmen durchzuführen. So beispielsweise innerhalb einer Branche.

Der Vorteil: Dank des EBITDA ist eine deutlich einfachere Unternehmensbewertung und somit ein Vergleich möglich, vor allem wenn es um Konzernabschlüsse geht. Hierfür ist es lediglich erforderlich, die GuV-Ergebnisse (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) mit den einzelnen Positionen aus einer Bilanz zusammenzufassen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Positionen wie Zinsen, Steuern oder Abschreibungen nicht berücksichtigt werden. Denn derartige Positionen können international abweichen, wodurch Ergebnisse unklar sind und voneinander abweichen. Dank des EBITDA liegt ein reines Firmenergebnis mit den wichtigen, ausschlaggebenden Firmenaktivitäten bzw. der Wirtschaftlichkeit vor.

Häufig findet das EBITDA Verwendung, um die entsprechenden Zahlen bzw. die Wirtschaftlichkeit gegenüber Dritten zu präsentieren. So beispielsweise bei Geschäftspartnern oder Banken.

Weitere Varianten des EBITDA

Zusätzlich zum klassischen EBITDA gibt es weitere Varianten. Darauf wird im Folgenden eingegangen:

Adjusted EBITDA (bereinigt)

  • Zusätzlich zu Steuern, Zinsen und Abschreibungen werden beim Adjusted EBITDA außerordentliche Kosten und Erträge einbezogen
  • Die bereinigte Variante wird häufig verwendet, um das operative Geschäft noch besser beurteilen und vergleichen zu können
  • Allerdings ist beim bereinigten EBITDA nicht vorgeschrieben bzw. geregelt, welche Positionen genau außerordentlich sind. Aus diesem Grund ist das Ergebnis in bestimmten Situationen nicht immer aussagekräftig.

Structuring EBITDA

  • Das Structuring EBITDA findet Verwendung, um eine Cashflow-Analyse durchzuführen. Hierfür wird unter anderem der Bruttogewinn verwendet.
  • Allerdings ist vorher eine Neustrukturierung erforderlich. Zusätzlich ist zwischen Fremd- und Eigenkapital zu unterscheiden, um die Analyse zu erstellen.

Recurring / Normalized EBITDA

  • Bei dieser Variante werden vom Betriebsergebnis zusätzlich einmalige Gewinne oder Verluste abgezogen.
  • Allerdings ist diese Variante nicht sehr aussagekräftig, da mit ihr das Ergebnis beschönigt werden kann.

Weitere Kennzahlen des EBITDA

Je nach Art der Berechnung sind Sie dazu in der Lage, verschiedene EBITDA-Kennzahlen zu ermitteln:

EBITDA Marge

  • Hierbei handelt es sich um das Verhältnis zwischen EBIT zum Gesamtumsatz
  • Der Unterschied ist hierbei, dass Abschreibungen nicht mit einbezogen, werden
  • Je höher der Wert, desto besser. Denn eine hohe EBITDA Marge bedeutet, dass die Kosten gering sind. Das wiederum wirkt sich gut auf das operative Geschäft aus.

Und so wird die EBITDA Marge berechnet:

EBITDA-Marge in % = (EBITDA / Umsatz) x 100

Enterprise Value (EV) to EBITDA

  • Hierbei handelt es sich um den Unternehmenswert zum operativen Geschäft
  • Mit EV to EBITDA ist eine Erstanalyse von Unternehmen und Aktien möglich
  • Es wird ermittelt, wie lange ein Unternehmen benötigt, um seinen eigenen Wert zu erwirtschaften
  • Dabei gilt: Je geringer der Wert, desto besser

Und so wird der EV to EBITDA berechnet:

EV to EBITDA = Unternehmenswert / EBITDA

TTM (Trailing Twelve Months) EBITDA

  • Nicht immer ist es erforderlich, das EBITDA exakt auf einem Geschäftsjahr anzuwenden und zu berechnen
  • Zusätzlich sind Sie dazu in der Lage, das EBITDA genau für die letzten 12 Monate zu ermitteln.
  • Dabei ist TTM (Trailing Twelve Months) EBITDA in zwei verschiedenen Varianten anwendbar

Und so wird der TTM berechnet:

TTM EBITDA = EBITDA vom letzten Quartal + EBITDA der vorherigen 3 Quartale

Alternativ funktioniert auch:

TTM EBITDA = Summe der letzten 4 Quartale EBITDAs

Nettoverschuldungsquote (Net Debt)

  • Beim Net Debt handelt es sich um eine Kennzahl, die für die Verschuldung eines Unternehmens im Verhältnis zum operativen Ergebnis (EBITDA) steht.
  • Die Nettoverschuldung bezieht sich dabei auf die Schulden eines Unternehmens abzüglich der liquiden Mittel und kurzfristigen Investitionen.
  • Interessenten finden mithilfe der Nettoverschuldungsquote heraus, wie lange ein Unternehmen benötigt, um seine Schulden mit dem EBITDA zurückzuzahlen:
    • Höhere Nettoverschuldungsquote: Ein Unternehmen hat mehr Schulden auf sich genommen.
    • Niedrigere Nettoverschuldungsquote: Ein Unternehmen steht finanziell stabil da. Es ist liquide, um Schulden bzw. Verbindlichkeiten bedienen zu können.

Wichtig: Bei den oben vorgestellten Kennzahlen ist zu berücksichtigen, dass sie nicht ausschließlich ausschlaggebend sind, wie gut ein Unternehmen finanziell aufgestellt ist. Ein gutes Beispiel ist die Nettoverschuldungsquote. Hier spielen auch noch andere Faktoren und Kennzahlen wie z.B. der Cashflow und die Marktstellung eine entscheidende Rolle. Diese sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Wann ist der EBITDA Wert bzw. die Marge gut und wann schlecht?

Interessenten, die beispielsweise die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ermitteln möchten, nutzen hierfür unter anderem die EBIT-Marge. Dabei handelt es sich um einen Wert in Prozent. Je höher dieser Unternehmenswert ist, desto profitabler ist ein Unternehmen.

Dabei ist genau zu erkennen, wie viel ein Unternehmen im Vergleich zum Umsatz verdient (wie viel Geld verdient es mit jedem Euro Umsatz?). Sollen nun zwei Unternehmen miteinander vergleichen werden, so beispielsweise bei einem Interessenten, werden die jeweiligen Zahlen gegenübergestellt.

Dabei gelten folgende Wertbereiche, um die Ertragskraft zu bewerten:

Wert Bedeutung
Über 15 % Hohe Ertragskraft
10 bis 14 % Gute Ertragskraft
3 bis 9 % Solide Ertragskraft
Unter 3 % Wenig Ertragskraft / wenig rentabel

Allgemein akzeptierte Werte und deren Bedeutung[3]

Sie möchten mithilfe des EBITDA die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens ermitteln? Gerne unterstützen wir Sie dabei und stellen Ihnen einen erfahrenen Experten in diesem Bereich zur Verfügung. Das IFU (Institut für Unternehmensverkauf) ist auf diese und weitere Bereiche spezialisiert. So auch, wenn Sie Ihren genauen Firmenwert berechnen möchten. Sprechen Sie uns an!

[1] § 275 HGB – Einzelnorm – Bundesministerium der Justiz

[2] § 275 HGB – Einzelnorm – Bundesministerium der Justiz

[3] Lexoffice.de

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